DiGA:

Infos für Patient:innen

Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) sind digitale Programme, die von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen per Rezept verordnet werden können.

Was ist eine DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind innovative Anwendungen, die wesentlich auf konservativen Therapieansätzen basieren und diese digital umsetzen. DiGA werden auch „App auf Rezept“ genannt, da sie von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen auf Rezept verordnet werden. Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sowie den meisten privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaftsverbindungen und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Digitale Gesundheitsanwendung ist ein Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung. Ihr medizinischer Nutzen ist durch Studien nachgewiesen. DiGA werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in ein Verzeichnis aufgenommen. Erst nach dieser Aufnahme, kann eine DiGA auf Rezept verordnet werden.

DiGA unterstützen entweder in der

  • Erkennung,
  • Überwachung,
  • Behandlung oder
  • Linderung von Erkrankungen
Zertifiziertes Medizinprodukt
Evidenzbasiert und in Studien geprüft
Datensicherheit nach DSGVO und ISO 27001
Verordnung auf Rezept
Kostenübernahme durch Krankenkasse

Für welche Erkrankungen gibt es DiGA?

Im sogenannten „DiGA-Verzeichnis“ des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) findet sich eine vollständige Übersicht aller aktuell geprüften und zugelassenen DiGA.

Es gibt DiGA für verschiedene Erkrankungen:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen an Muskeln, Knochen und Gelenken (z. B. bei Knie- oder Rückenschmerzen)
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Störungen beim Geschlechtsverkehr
  • Erkrankungen des Hörsystems (z. B. bei Tinnitus)
  • Psychische Erkrankungen (z. B. bei Nikotin- oder Alkoholsucht, Depressionen, Schlafstörungen)
  • Erkrankungen des Sprech- und Sprachzentrums
  • Stressbewältigung
  • Verdauungserkrankungen

DiGA vs. Gesundheits-Apps

DiGA unterscheiden sich von herkömmlichen Gesundheits-Apps, die zur Prävention oder Behandlung in den Bereichen Lifestyle, Fitness und Medizin angewendet werden können. Letztere unterliegen keinen Regularien.

Übersichten bieten beispielsweise KV-AppRadar und das DiGAVerzeichnis.

Rezept für eine DiGA bekommen

1. DiGA verordnen lassen

DiGA werden wie Medikamente oder Hilfsmittel auf Rezept von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verschrieben. Gehe am besten in die Praxis deines Vertrauens und bitte um die Verschreibung einer DiGA.

2. Rezept einlösen

Du hast dein DiGA-Rezept?
Reiche das Rezept bei deiner Krankenkasse ein. Diese erstellt einen Freischaltcode, mit dem du die DiGA startest (z.B. in einer App).

Du kannst auch den kostenlosen Rezeptservice nutzen, der diesen Schritt für dich übernimmt: www.meinrezepteinloesen.de

3. DiGA nutzen

Mit dem Freischaltcode von der Krankenkasse kann die DiGA gestartet werden. Gib den Freischaltcode, den du von deiner Krankenkasse erhalten hast, in die DiGA ein (z.B. in der jeweiligen App oder auf der Website). Nach Ablauf der DiGA kannst du dir ein Folgerezept holen, wenn nötig.

Zahlen & Fakten

1
Tage bis Freischaltcode ausgehändigt ist
0
Kostenübernahme
1k
eingelöste Freischaltcodes
0%
Werbefrei

FAQ

Allgemeines

Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendung” ist zwar nicht geschützt, jedoch im Gesundheitswesen ausschließlich für solche Anwendungen vorgesehen, die im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Damit wird sichergestellt, dass diese Anwendungen einen medizinischen Nutzen oder eine Struktur- und Verfahrensverbesserung nachgewiesen haben und von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet werden können. DiGA grenzen sich von frei verfügbaren Gesundheitsapps u. a. in Funktionsumfang, Medizinproduktezulassung, Datenschutz, Kostenerstattung und Finanzierung ab.

  • Hilfe ohne Wartezeit: DiGA bieten digitale Soforthilfe und können bspw. zur Überbrückung von Wartezeiten auf Termine oder Therapien genutzt werden. Sie können so z.B. einer Chronifizierung vorbeugen.
  • Kostenfrei auf Rezept: DiGA werden wie Medikamente auf Rezept verordnet. Somit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die vollständigen Kosten. Ohne Zuzahlungen.
  • Bewährte Methoden: Die Inhalte einer DiGA sind innovativ umgesetzt und basieren auf wissenschaftlich anerkannten und von Expert:innen empfohlenen Therapieansätzen.
  • Einfache Anwendung: DiGA sind interaktiv gestaltet und können am Computer oder dem Smartphone ohne Anleitung sofort gestartet werden.

Verordnung & Kosten

  • Produktname der DiGA
  • die PZN und
  • „Digitale Gesundheitsanwendung“.

Die meisten DiGA-Hersteller bieten Webinare und Infomaterial für Patient:innen an. In der Startversion einer DiGA sind meist begrenzte Funktionen einsehbar.
Vollumfängliche Testzugänge gibt es meist nur für Behandler:innen.

Die gesamten Kosten für DiGA aus dem DiGA-Verzeichnis übernimmt die GKV. Zuzahlungen sind nicht vorgesehen und Folgeverschreibungen möglich. Privat versicherten Patient:innen wird empfohlen, sich vorab an ihre PKV zu wenden bzw. die jeweilige Police zu prüfen. 

Eine Nutzung ohne ärztliche Verordnung ist dann möglich, wenn Patient:innen die für die DiGA erforderliche Indikation gegenüber der Krankenkasse nachweisen können. Dann stellt diese den entsprechenden Freischaltcode für die DiGA aus.

Bei Schäden, die auf Produktfehler zurückzuführen sind, haftet primär der jeweilige Hersteller. Als Patient:in richten Sie konkrete Fragen am besten an die DiGA Hersteller.

Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen den Versicherten die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Verordnung bei der Krankenkasse.

Evidenz, Sicherheit, Gesetz

  • Die dauerhafte Zulassung: Hersteller, die die Wirksamkeit ihrer DiGA bereits in klinischen Studien nachweisen konnten, können eine dauerhafte Zulassung beantragen. Die Ergebnisse der klinischen Studie(n) werden im DiGA-Verzeichnis auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im Bereich „Informationen für Fachkreise“ zusammengefasst.
  • Die vorläufige Zulassung (Zulassung auf Erprobung): Soll eine DiGA auf Erprobung zugelassen werden, sind Hersteller dazu verpflichtet, beim BfArM eine systematische Datenanalyse (z.B. eine Pilotstudie) zu der spezifischen DiGA sowie eine Literaturrecherche einzureichen. Nur wenn die Ergebnisse der systematischen Datenauswertung darauf hinweisen, dass die positiven Versorgungseffekte der DiGA in einer größeren (kontrollierten) vergleichenden Studie nachgewiesen werden können, kann der Hersteller die BfArM-Listung erhalten. Der Hersteller muss darüber hinaus ein detailliertes Evidenzkonzept vorlegen. Sofern der Antrag auf Zulassung auf Erprobung positiv beschieden wird, ist der finale Nutzennachweis innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis zu erbringen.

Im DiGA-Verzeichnis sind für jede DiGA Angaben zur Evidenz hinterlegt.
(Weitere Informationen zur DiGA ➡️ Informationen für Fachkreise)

Im DiGA-Verzeichnis sind für jede DiGA Angaben zur Evidenz hinterlegt.
(Weitere Informationen zur DiGA ➡️ Informationen für Fachkreise)

Anbieter dürfen per Gesetz keinerlei Daten auf Servern ohne entsprechenden Angemessenheitsbeschluss sichern.

Nein, Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Daten aus einer DiGA.

DiGA-Hersteller dürfen auf Daten nur zugreifen, insofern dies der Zweck der DiGA und der Nachweis des positiven Versorgungseffektes erfordert. Die Daten aus einer DiGA dürfen von Herstellern ausschließlich zur Verbesserung der DiGA oder Gewährleistung ihrer technischen Funktionalität verwendet werden. Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen können nur auf Daten zugreifen, wenn eine eindeutige Einwilligung des Patienten oder der Patientin vorliegt.

Mit den durch die DiGA erhobenen Daten wird kein Geld verdient (wie es bspw. durch die Nutzung für Werbung aus anderen Apps bekannt ist). Dies ist durch die Vorgaben der DiGAV ausgeschlossen. Einige DiGA bieten Patient:innenen die Möglichkeit, ihre Einwilligung zu erteilen, damit erhobene Daten in verschlüsselter und pseudonymisierter Form zu Zwecken der medizinischen Forschung genutzt werden können. Damit tragen Nutzer:innen dazu bei, die medizinische Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern.