DiGA:

Infos für Fachkreise

Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) sind digitale Programme, die von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen per Rezept verordnet werden können.

DiGA kurz erklärt

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind innovative Anwendungen, die wesentlich auf konservativen Therapieansätzen basieren und diese digital umsetzen. DiGA werden auf Rezept verordnet und von Patient:innen allein oder gemeinsam mit behandelnden Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen genutzt. Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sowie den meisten privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaftsverbindungen und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zertifiziertes Medizinprodukt
Evidenzbasiert und in Studien geprüft
Datensicherheit nach DSGVO und ISO 27001
Budgetneutrale Verordnung auf Rezept
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Klinische Evidenz & weitere Qualitätsmerkmale

Damit eine DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wird, muss sie ihren positiven Versorgungseffekt anhand einer vergleichenden Studie nachweisen – entweder vor Aufnahme in das Verzeichnis oder nach Ablauf des zwölfmonatigen Erprobungszeitraums. Detaillierte Angaben zur Evidenz sind für jede einzelne DiGA im DiGA-Verzeichnis hinterlegt („Informationen für Fachkreise”).

Positive Versorgungseffekte

  • Nachweis über medizinischen Nutzen
  • Patientenrelevante strukturelle und verfahrenstechnische Verbesserung
  • 100% der DiGA Hersteller weisen positive Versorgungseffekte durch RCT-Studien nach
  • 10 DiGA Hersteller haben die dauerhafte Aufnahme direkt beantragt

Die Anforderungen an DiGA umfassen 120 Einzelaspekte aus drei Bereichen.

Datenschutz

IT-Sicherheit

Interoperabilität

DiGA vs. Gesundheits-Apps

DiGA unterscheiden sich von herkömmlichen Gesundheits-Apps, die zur Prävention oder Behandlung in den Bereichen Lifestyle, Fitness und Medizin angewendet werden können. Letztere unterliegen keinen Regularien.

Übersichten bieten beispielsweise KV-AppRadar und das DiGAVerzeichnis.

DiGA Verordnung

1. DiGA verordnen

DiGA können wie Medikamente über ein Praxisverwaltungssystem (PVS) und/oder über das Muster 16 verordnet werden.
Anleitungen für verschiedene PVS.

(!) Achtung: Bis 01.01.25 Verordnung nur auf Papier möglich! eRezept für DiGA soll kommen.

2. Rezept einlösen

Die Patient:innen reichen das Rezept bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten von diesen einen Freischaltcode. Damit kann die Anwendung gestartet werden.

Alternativ gibt es für Patient:innen einen kostenlosen Rezeptservice, der diesen Schritt für sie übernimmt: www.meinrezepteinloesen.de

3. DiGA nutzen

Die Kosten für DiGA werden unmittelbar und vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. DiGA gliedern sich wie Hilfsmittel in die Versorgung ein und sind für Behandler:innen budgetneutral. Nach Ablauf der DiGA kann sie erneut verordnet werden.
Hier kostenloses Infomaterial bestellen.

DiGA Abrechnung

Erstverordnung

Die Vergütung der Erstverordnung einer DiGA war bis zum 31.Dezember 2022 befristet. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 sind somit nicht länger gesondert berechnungsfähig. Das Ausstellen einer Erstverordnung einer DiGA ist ab dem 1. Januar 2023 in den Anhang 1 des EBM überführt worden und somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM.

Verlaufskontrolle und Auswertung

Für einige digitale Gesundheitsanwendungen hat das BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten festgelegt. Diese werden vergütet.

DiGA Verzeichnis

Die vollständige Übersicht aller geprüften und zugelassenen bzw. aufgenommenen DiGA findet sich im sogenannten „DiGA-Verzeichnis“ des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Zahlen & Fakten

1
Tage bis Freischaltcode ausgehändigt ist
0
RCTs
1k
eingelöste Freischaltcodes
0%
Ø monatliches Wachstum

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Grundlagen für den Versorgungsanspruch auf DiGA wurden mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und der dazugehörigen Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) geschaffen.

Seit Oktober 2020 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen DiGA per Rezept verordnen. Die wesentlichen Paragraphen finden sich im SGB V (§33a und 139e SGB V).

Mehr Informationen

Die DiGAV schafft Transparenz für Versicherte und Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Bezug auf die Qualität und Verfügbarkeit von DiGA. Sie definiert die genauen Anforderungen an DiGA sowie zulässige Methoden zum Nachweis positiver Versorgungseffekte. Weiterhin legt sie die Voraussetzungen für ein transparentes Verzeichnis aller DiGA sowie ein unabhängiges Prüfverfahren fest, das alle potentiellen DiGA-Hersteller durchlaufen müssen.

FAQ

Allgemeines

Verordnung, Kosten, Abrechnung

Evidenz, Sicherheit, Gesetz