Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA), im alltäglichen Sprachgebrauch auch “Apps auf Rezept” genannt, sind digitale Programme, die von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen per Rezept verordnet werden können. Die Kosten für die Verordnung einer DiGA tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Digitale Gesundheitsanwendung besitzt einen medizinischen Nutzen und/oder trägt zu einer sogenannten Struktur- und Verfahrensverbesserung bei. Sie unterstützt ihre Nutzer:innen also entweder in der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Erkrankungen oder sie verbessert Strukturen oder Prozesse rund um die medizinische Versorgung und leistet so einen positiven Beitrag für Patient:innen.
Eine DiGA ist immer ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt der unteren Risikoklasse I oder IIa. DiGA stellen dadurch in vielen Fällen eine sinnvolle konservative Erstlinien- oder unterstützende Begleittherapie dar. Die Anwendungen werden von Patient:innen allein oder gemeinsam mit behandelnden Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen genutzt.